RS Vwgh 1998/3/31 95/13/0125

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Veröffentlicht am 31.03.1998
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Index

21/03 GesmbH-Recht
32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

GmbHG §2 Abs1 Satz2;
UStG 1972 §11;
UStG 1972 §12 Abs1;
UStG 1994 §11;
UStG 1994 §12 Abs1;

Rechtssatz

Eine GmbH beginnt als Steuersubjekt nicht erst ab dem Zeitpunkt ihrer Eintragung in das Firmenbuch, sondern bereits ab dem Zeitpunkt, in dem der Gesellschaftsvertrag abgeschlossen ist und die zu gründende Gesellschaft nach außen in Erscheinung tritt (Hinweis E 4.3.1987, 84/13/0239).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1995130125.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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