RS Vwgh 1998/3/31 96/13/0067

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Veröffentlicht am 31.03.1998
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ASVG §58 Abs2;
EStG 1972 §67 Abs6;
EStG 1972 §67 Abs8;
EStG 1988 §67 Abs6;
EStG 1988 §67 Abs8;

Rechtssatz

Erklärt der Dienstgeber im Vergleich seine Bereitschaft, von einer Einbehaltung der Dienstnehmeranteile zur Sozialversicherung aus den Gehaltsnachzahlungen Abstand zu nehmen, kann dies den Dienstgeber dem Sozialversicherungsträger gegenüber von seiner aus § 58 Abs 2 ASVG resultierenden Verpflichtung nicht entbinden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1996130067.X04

Im RIS seit

19.02.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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