RS Vwgh 1998/3/31 96/13/0004

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Veröffentlicht am 31.03.1998
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

FinStrG §9;

Rechtssatz

Ein Irrtum über die Strafbarkeit eines Verhaltens ist finanzstrafrechtlich unbeachtlich (Hinweis Fellner, Kommentar zum FinStrG, Anm 7 zu § 9). Ein Irrtum über das Vorliegen einer Strafausschließungsgrundes stellt einen Umstand dar, dessen nachteilige Folgen der Täter selbst zu vertreten hat (Hinweis E 7.6.1973, 1859/71).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1996130004.X03

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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