RS Vwgh 1998/4/2 94/10/0018

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Veröffentlicht am 02.04.1998
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Index

24/01 Strafgesetzbuch
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

StGB §34 Z14;
StGB §34 Z15;
VStG §19 Abs1;

Rechtssatz

Im Hinblick darauf, daß dem Milderungsgrund der freiwilligen Beseitigung der Aufschüttung nach der Rechtsprechung des VwGH kein erhebliches Gewicht zukommt, weil die Entfernung der Materialien lediglich einen "Vorgriff" auf eine allfällige Verwaltungsvollstreckung sein kann (Hinweis E 12.10.1987, 85/10/0090), ist ein Überschreiten des Ermessensspielraumes bei der Strafbemessung nicht erkennbar.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1994100018.X03

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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