RS Vwgh 1998/4/2 96/20/0779

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Veröffentlicht am 02.04.1998
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Index

41/04 Sprengmittel Waffen Munition

Norm

WaffG 1986 §20 Abs1;
WaffG 1986 §6 Abs1 Z3;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1997/11/06 96/20/0785 1 (hier: Überlassung einer Waffenbesitzkarte)

Stammrechtssatz

Die Überlassung des Waffenpasses an einen Dritten zur Ermöglichung des Erwerbes einer Faustfeuerwaffe (hier: zum begünstigten Bezug) ist geeignet, die weitere waffenrechtliche Verläßlichkeit in Zweifel zu ziehen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1996200779.X01

Im RIS seit

25.04.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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