Index
001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
BDG 1979 §94 Abs1 Z1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1995/11/16 93/09/0001 4Stammrechtssatz
Die Verjährung ist in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen aufzugreifen. Dem Umstand, daß der erst nach Ablauf der Verjährungsfrist erlassene Einleitungsbeschluß und Verhandlungsbeschluß der DK bei den Gerichtshöfen des öffentlichen Rechts nicht bekämpft wurde, kommt keine rechtserhebliche Bedeutung zu.
Schlagworte
Verfahrensgrundsätze im Anwendungsbereich des AVG Offizialmaxime Mitwirkungspflicht Manuduktionspflicht VwRallg10/1/1European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1996090105.X01Im RIS seit
28.02.2002Zuletzt aktualisiert am
31.10.2016