RS Vwgh 1998/4/16 94/05/0270

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Veröffentlicht am 16.04.1998
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §66 Abs2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1990/06/19 89/04/0249 7

Stammrechtssatz

Bloße Begründungsmängel bzw die Ergänzung des Verfahrens durch Einholung eines Gutachtens eines Sachverständigen berechtigen nicht schon allein die Behörde, einer kassatorische Entscheidung iSd § 66 Abs 2 AVG zu fällen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1994050270.X01

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

17.07.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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