RS Vwgh 1998/4/21 97/11/0284

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Veröffentlicht am 21.04.1998
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
60/04 Arbeitsrecht allgemein

Norm

AZG §12;
AZG §14;
AZG §16;
AZG §28 Abs1;
VStG §5 Abs1;

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn):97/11/0316 E 21. April 1998

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1181/80 E 11. Oktober 1983 VwSlg 11177 A/1983 RS 3

Stammrechtssatz

Die Übertretungen nach §§ 12, 14, 16 AZG jeweils iVm § 28 Abs 1 AZG sind Ungehorsamsdelikte. Hiebei trifft den Beschuldigten die Beweislast dafür, dass ihm die Einhaltung der objektiv verletzten Verwaltungsvorschrift ohne sein Verschulden unmöglich war, und es ist seine Sache, initiativ alles darzulegen, was für seine Entlastung spricht (Hinweis E 12.4.1983, 82/12/0142).

Schlagworte

Andere Einzelfragen in besonderen Rechtsgebieten Arbeitsrecht Arbeiterschutz

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1997110284.X01

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

18.12.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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