RS Vwgh 1998/4/22 96/12/0326

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Veröffentlicht am 22.04.1998
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L24006 Gemeindebedienstete Steiermark

Norm

DGO Graz 1957 §1 Abs2;
DGO Graz 1957 §77a;

Rechtssatz

Auch wenn nach § 1 Abs 2 DGO Graz auf das Dienstverhältnis eines Beamten in der Zeit der Ausübung seiner politischen Funktion die für Landesbeamte maßgebenden Landesgesetze sinngemäß anzuwenden gewesen sind, ist für die Hereinbringung eines Übergenusses § 77a DGO Graz heranzuziehen. Es kann nämlich nicht gesagt werden, daß es sich dabei um eine spezifische, mit der politischen Funktion des Beamten unmittelbar in Verbindung stehende Frage handelt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1996120326.X02

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

19.08.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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