RS Vwgh 1998/4/22 98/03/0064

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Veröffentlicht am 22.04.1998
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Index

90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §24 Abs1 litd;
StVO 1960 §24 Abs2;
StVO 1960 §52 Z13b;

Rechtssatz

Das Abstellen eines Fahrzeuges in einer gemäß § 52 Z 13b dritter Absatz StVO gekennzeichneten Ladezone zum Zweck der Durchführung einer Ladetätigkeit ist auch dann nicht verboten, wenn es im Bereich von weniger als 5 m vom nächsten Schnittpunkt einander kreuzender Fahrbahnränder erfolgt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1998030064.X01

Im RIS seit

12.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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