RS Vwgh 1998/4/22 93/12/0128

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Veröffentlicht am 22.04.1998
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63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

BDG 1979 §38 Abs2;
BDG 1979 §38 Abs3;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):93/12/0129

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1994/09/14 94/12/0127 5

Stammrechtssatz

Ist das dienstliche Interesse im Abzug eines Beamten von seiner Funktion her begründet, so kommt weder einer hervorragenden Leistungsfeststellung entscheidende Bedeutung zu, noch ist eine "Definition des neuen Arbeitsplatzes" notwendig.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1993120128.X02

Im RIS seit

03.04.2001

Zuletzt aktualisiert am

19.04.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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