RS Vwgh 1998/4/22 97/01/0623

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 22.04.1998
beobachten
merken

Index

41/01 Sicherheitsrecht

Norm

SPG 1991 §16;
SPG 1991 §65 Abs1;
SPG 1991 §73 Abs1 Z2;

Rechtssatz

Da die Ermächtigung zur erkennungsdienstlichen Behandlung einer Person nicht an deren Strafbarkeit geknüpft ist, ist es konsequent, umgekehrt auch die Löschung erkennungsdienstlicher Daten nicht vom Unterbleiben eines gerichtlichen Strafverfahrens oder einer strafgerichtlichen Verurteilung abhängig zu machen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1997010623.X02

Im RIS seit

18.02.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten