RS Vwgh 1998/4/22 95/13/0144

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 22.04.1998
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Index

32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

UStG 1972 §4 Abs3 idF 1980/563;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1992/02/17 91/15/0097 1

Stammrechtssatz

Derjenige, der ein gebrauchtes Kraftfahrzeug von einem Lieferer (Veräußerer) erworben hat, der zur Ausstellung einer Rechnung mit gesondertem Steuerausweis nach objektiven Gesichtspunkten berechtigt war, kann sich nicht auf die Begünstigungsregel des § 4 Abs 3 Satz 3 UStG 1972 berufen. Diese Regelung stellt nicht auf das Ausmaß der jeweils anfallenden Vorsteuer, sondern ausdrücklich auf das Fehlen der Berechtigung zur Rechnungsausstellung mit gesondertem Steuerausweis ab (Hinweis E 21.5.1990 89/15/0086).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1995130144.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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