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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §37;Rechtssatz
Gem § 84 Abs 3 StVO kann ein erhebliches Interesse an den zum Betrieb des ASt hinweisenden Tafeln bei den Straßenbenützern, die zum Betrieb gelangen wollen, darin gelegen sein, diesen Betrieb ohne Umwege auf kürzestem Wege zu erreichen (Hinweis E 7.3.1990, 89/03/0008). Die Beurteilung, ob nicht mehr von einem Interesse bloß in untypischen Einzelfällen gesprochen werden kann (hier ist das Firmengelände schon von einiger Entfernung leicht erkennbar), ist hier anhand genauer Angaben über die Frequenz der Zufahrten und Abfahrten zu seinem Betrieb und allfällig eingetretene Fehlfahrten, die zu einer Belastung des Verkehrsgeschehens führen können, vorzunehmen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1997030168.X03Im RIS seit
12.06.2001