RS Vwgh 1998/4/22 98/13/0028

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Veröffentlicht am 22.04.1998
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
21/01 Handelsrecht
37/02 Kreditwesen

Norm

ABGB §1175;
HGB §161;
KWG 1979 §8a Abs9;
VwGG §34 Abs1;

Rechtssatz

Die in § 8a Abs 9 KWG angeführten Kreditunternehmungen umfassen nicht Personengesellschaften des Handelsrechtes. Auch Kastner, Gesellschaftsrecht und das novellierte Kreditwesengesetz, JBl 1986, 749, vertritt keineswegs die Ansicht, daß die einbringende KG fortbestehen kann, weil die bloße Verwaltung von Aktien kein Vollhandelsgewerbe ist, weshalb die einbringende KG die Rechtsnatur der Personenhandelsgesellschaft verliert und sich automatisch in eine Personengesellschaft des bürgerlichen Rechts umwandelt.

Schlagworte

Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Mangel der Rechtsfähigkeit und Handlungsfähigkeit sowie der Ermächtigung des Einschreiters

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1998130028.X01

Im RIS seit

19.09.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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