RS Vwgh 1998/4/22 96/01/0784

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Veröffentlicht am 22.04.1998
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Index

41/01 Sicherheitsrecht

Norm

SPG 1991 §64 Abs2;
SPG 1991 §65 Abs1;
SPG 1991 §65 Abs4;
SPG 1991 §77 Abs1;

Rechtssatz

Es besteht keine gesetzliche Verpflichtung, bei der formlosen Aufforderung zur erkennungsdienstlichen Behandlung gem § 77 Abs 1 SPG 1991 bereits detailliert bekanntzugeben, welche der in § 64 Abs 2 SPG 1991 genannten erkennungsdienstlichen Maßnahmen in Aussicht genommen werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1996010784.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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