RS Vwgh 1998/4/23 97/07/0005

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Veröffentlicht am 23.04.1998
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81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

WRG 1959 §12 Abs2;
WRG 1959 §38 Abs1;

Rechtssatz

Das Recht zur Erhebung von Einwendungen und damit die Parteistellung im Verfahren nach § 38 Abs 1 WRG kommt nur den Inhabern bestehender Rechte iSd § 12 Abs 2 WRG zu (Hinweis E 13.4.1982, 82/07/0064) und es ist für die Parteistellung ausreichend, aber auch erforderlich, daß eine Beeinträchtigung der im § 12 Abs 2 WRG angeführten Rechte denkmöglich ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1997070005.X02

Im RIS seit

12.11.2001

Zuletzt aktualisiert am

09.06.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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