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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §303 Abs4;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1994/06/21 91/14/0165 3Stammrechtssatz
Das Hervorkommen neuer Tatsachen und Beweismittel ist aus der Sicht des jeweiligen Verfahrens und nicht aus anderen Verfahren, bei denen diese Tatsachen möglicherweise erkennbar gewesen wären, zu beurteilen (Hinweis E 19.9.1990, 89/13/0245).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1995150108.X03Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
11.05.2009