RS Vwgh 1998/4/23 97/15/0216

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Veröffentlicht am 23.04.1998
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Index

32 Steuerrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §41 Abs2;
SteuerreformG 1993 Art1 Z65;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):98/15/0045 98/15/0044

Rechtssatz

Ob der AbgPfl Vermögensteuererklärungen eingereicht hat und ob das Finanzamt ihm gegenüber Vermögensteuer bescheidmäßig festgesetzt hat, zeitigt keine Auswirkungen auf die Antragstellung nach § 41 Abs 2 EStG 1988.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1997150216.X02

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

31.12.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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