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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §303 Abs4;Rechtssatz
Der gegebenenfalls bei der Ermessensübung zugunsten der Aufrechterhaltung der Rechtskraft des Bescheides zu berücksichtigende Gesichtspunkt des Mißverhältnisses zwischen der Bedeutung des Wiederaufnahmsgrundes und der Wirkung der Wiederaufnahme liegt vor, wenn der Wiederaufnahmsgrund und seine steuerlichen Auswirkungen zur Gesamtnachforderung außer jedem Verhältnis stehen (Hinweis Stoll, BAO-Kommentar, 2939).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1995150108.X06Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
11.05.2009