RS Vwgh 1998/4/23 97/07/0005

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Veröffentlicht am 23.04.1998
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Index

81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

WRG 1959 §38 Abs1;

Rechtssatz

Eine Projektsänderung während des Verfahrens ist grundsätzlich nicht unzulässig und dann einzuräumen, wenn damit ein Versagungsgrund (hier: fehlende Zustimmung der Grundeigentümer) aus der Welt geschafft werden kann (Hinweis E 24.10.1985, 83/06/0258).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1997070005.X03

Im RIS seit

12.11.2001

Zuletzt aktualisiert am

09.06.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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