RS Vwgh 1998/4/23 97/07/0199

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Veröffentlicht am 23.04.1998
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Index

L66207 Landw Bringungsrecht Güter- und Seilwege Tirol
10/07 Verwaltungsgerichtshof
20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
40/01 Verwaltungsverfahren
80/06 Bodenreform

Norm

ABGB §833;
ABGB §834;
AVG §63 Abs1;
AVG §8;
GSGG §1;
GSLG Tir §1;
GSLG Tir §6 Abs1;
VwGG §34 Abs1;

Rechtssatz

Die Belastung von Grundeigentum mit Dienstbarkeiten gehört zu den wichtigen Veränderungen iSd § 834 ABGB (Hinweis Gamerith, in: Rummel2, Rz 2 zu § 834). Unterläßt die Mehrheit der Miteigentümer die Ergreifung von Rechtsmitteln gegen Bescheide, mit denen eine solche Dientbarkeit begründet wird, dann kommt dies im Ergebnis einer Zustimmung zu einer derartigen Belastung gleich, die nicht nur sie, sondern auch die Minderheitseigentümer belastet. Es gilt daher hier dasselbe wie im Falle der ausdrücklichen Zustimmung, nämlich, daß der Minderheitseigentümer sich gegen eine solche behördlich begründete Dienstbarkeit mit Rechtsmitteln zur Wehr setzen kann.

Schlagworte

Parteibegriff - Parteienrechte Allgemein diverse Interessen RechtspersönlichkeitMangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Rechtsverletzung des Beschwerdeführers Beschwerdelegitimation bejahtVoraussetzungen des Berufungsrechtes Berufungslegitimation Person des Berufungswerbers

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1997070199.X04

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

03.05.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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