RS Vwgh 1998/4/28 97/02/0549

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 28.04.1998
beobachten
merken

Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §45 Abs2;
AVG §46;
ZustG §17 Abs2;
ZustG §21 Abs2;
ZustG §22 Abs1;

Rechtssatz

Aus der Ankreuzung eines offenbar lediglich für postinterne Vorgänge maßgeblichen Stempelabdruckes auf der Rückseite des Zustellkuverts können keine Schlüsse auf die Richtigkeit der im Rückschein bezeugten Vorgänge gezogen werden.

Schlagworte

Grundsatz der Unbeschränktheit

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1997020549.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten