RS Vwgh 1998/4/28 97/02/0501

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Veröffentlicht am 28.04.1998
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §56;
AVG §66 Abs4;
AVG §74;
B-VG Art137;
B-VG Art139;
B-VG Art140;
VwGG §34 Abs1;

Rechtssatz

Weder in der StVO noch im VStG finden sich Bestimmungen über eine Ersatzpflicht des für den jeweiligen Vollzugsbereich veranwortlichen Rechtsträgers gegenüber dem Beschuldigten hins der ihm erwachsenen Kosten. Es sind daher die Verwaltungsbehörden auch nicht berufen, über derartige Ansprüche zu entscheiden (Hinweis E 25.2.1988, 88/02/0011, VwSlg 12661 A/1988; hier: Äußerung zum Gesetzesprüfungsantrag).

Schlagworte

Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung konstitutive Bescheide Inhalt der Berufungsentscheidung Voraussetzungen der meritorischen Erledigung Zurückweisung (siehe auch §63 Abs1, 3 und 5 AVG)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1997020501.X02

Im RIS seit

25.01.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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