RS Vwgh 1998/4/29 98/16/0038

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Veröffentlicht am 29.04.1998
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

FinStrG §14 Abs3;
VwRallg;

Rechtssatz

"Nach außen gerichtet" heißt alles, was über den Bereich der verfolgenden Behörde hinausgeht. Auch ein Amtshilfeersuchen gehört zu einer nach außen erkennbaren Amtshandlung (Hinweis E 15.2.1983, 82/15/0146). Der Umstand, daß die ersuchte Behörde dem Ersuchen erst nach 16 Monaten nachgekommen ist, kommt für die Beurteilung des Amtshilfeersuchens als eine nach außen, nämlich aus dem Bereich der ersuchenden Behörde in Erscheinung getretene Verfolgungshandlung keine Bedeutung zu.

Schlagworte

Auslegung unbestimmter Begriffe VwRallg3/4 Nach außen gerichtet Amtshilfe

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1998160038.X02

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

09.08.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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