RS Vwgh 1998/5/7 96/20/0241

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Veröffentlicht am 07.05.1998
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Index

41/04 Sprengmittel Waffen Munition

Norm

WaffG 1986 §18;

Rechtssatz

Daß Situationen, in denen ein Einsatz von Faustfeuerwaffen am zweckmäßigsten erscheinen könnte, "nicht auszuschließen" sind, reicht zur Glaubhaftmachung einer besonderen Gefahrenlage iSd § 18 WaffG nicht aus (Hinweis E 30.1.1991, 90/10/0176).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1996200241.X05

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

04.10.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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