RS Vwgh 1998/5/12 95/08/0227

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Veröffentlicht am 12.05.1998
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66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

BSVG §2 Abs1 Z1 idF 1991/678;
BSVG §39 Abs1;

Rechtssatz

Einer Heranziehung der fünfjährigen statt der dreijährigen Verjährungsfrist des § 39 Abs 1 BSVG steht entgegen, daß das Unterbleiben der Meldung einer von der Beitragspflicht BEFREIENDEN Tatsache den nach der genannten Bestimmung zu einer Verlängerung der Verjährungsfrist führenden Meldeverstößen nicht gleichzuhalten wäre.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1995080227.X05

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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