RS Vwgh 1998/5/12 96/08/0168

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Veröffentlicht am 12.05.1998
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Index

62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AlVG 1977 §14 Abs2 idF 1995/297;
AlVG 1977 §26;
AlVG 1977 §79 Abs19;

Rechtssatz

Nach dem klaren Wortlaut und systematischen Zusammenhang des Gesetzes (§ 79 Abs 19 AlVG) ist § 14 Abs 2 AlVG "iZm § 26 AlVG" nur dann anzuwenden, wenn die Anwartschaft auf Karenzurlaubsgeld zu beurteilen ist. Wird nach dem Bezug von Karenzurlaubsgeld Arbeitslosengeld in Anspruch genommen, so besteht zwar ein tatsächlicher, jedoch nicht der in § 79 Abs 19 AlVG zweifellos geforderte rechtliche "Zusammenhang".

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1996080168.X01

Im RIS seit

18.10.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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