RS Vwgh 1998/5/14 96/12/0054

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Veröffentlicht am 14.05.1998
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Index

63/02 Gehaltsgesetz

Norm

GehG 1956 §121 Abs1 Z1 idF 1994/550 impl;
GehG 1956 §30a Abs1 Z3;

Rechtssatz

Einem Beamten, der, wenngleich formell einen Abteilungsleiter unterstellt, das ihm übertragene Referat in einer Weise leitet, die an Selbständigkeit der Tätigkeit eines Abteilungsleiters nahe kommt, kann eine Verwendungszulage nach § 30a Abs 1 Z 3 GehG gebühren (Hinweis E 9.4.1984, 83/12/0010 ua; hier mangelt es an den anspruchsbegründenden Feststellungen, ob der Beamte alle dienstrechtlichen und besoldungsrechtlichen Angelegenheiten der Auslandslehrer, demnach nicht nur Routinefälle, weitestgehend selbständig bearbeitet).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1996120054.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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