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63/02 GehaltsgesetzNorm
GehG 1956 §121 Abs1 Z1 idF 1994/550 impl;Rechtssatz
Einem Beamten, der, wenngleich formell einen Abteilungsleiter unterstellt, das ihm übertragene Referat in einer Weise leitet, die an Selbständigkeit der Tätigkeit eines Abteilungsleiters nahe kommt, kann eine Verwendungszulage nach § 30a Abs 1 Z 3 GehG gebühren (Hinweis E 9.4.1984, 83/12/0010 ua; hier mangelt es an den anspruchsbegründenden Feststellungen, ob der Beamte alle dienstrechtlichen und besoldungsrechtlichen Angelegenheiten der Auslandslehrer, demnach nicht nur Routinefälle, weitestgehend selbständig bearbeitet).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1996120054.X01Im RIS seit
20.11.2000