RS Vwgh 1998/5/14 96/12/0306

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Veröffentlicht am 14.05.1998
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63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

BDG 1979 §137 idF 1994/550;
BDG 1979 §143 idF 1994/550;

Rechtssatz

Für die Einstufung im Funktionszulagenschema kommt es nicht primär auf die Bezeichnung des Arbeitsplatzes des Beamten an, sondern auf den Inhalt des Arbeitsplatzes bezogen auf die gesetzlichen Kriterien. Eine allenfalls überholte und nicht mit dem Gesetzeswortlaut idente Begriffsbezeichnung kann für die Einstufung im Funktionszulagenschema nicht ausschlaggebend sein.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1996120306.X04

Im RIS seit

18.02.2002

Zuletzt aktualisiert am

21.10.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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