RS Vwgh 1998/5/20 95/06/0260

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Veröffentlicht am 20.05.1998
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
20/05 Wohnrecht Mietrecht
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §66 Abs4;
MRG §37;
MRG §40;
VwGG §42 Abs3;

Rechtssatz

Da die Vollstreckbarkeit einer Entscheidung der Schlichtungsstelle gem § 37 MRG davon abhängt, ob die Partei das Gericht iSd § 40 MRG anrufen oder nicht, kann die Aufhebung der Vollstreckbarkeit nicht auf die von der belBeh gleichzeitig verfügte Aufhebung ihrer Entscheidung betreffend die Abweisung des Antrages auf "Wiedereinsetzung" gestützt werden (Hinweis E 29.11.1985, 85/17/0030 und E 30.6.1994, 91/06/0174).

Schlagworte

Verhältnis zu anderen Materien und Normen VwGG (siehe auch Heilung von Verfahrensmängeln der Vorinstanz im Berufungsverfahren)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1995060260.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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