RS Vwgh 1998/5/20 95/09/0003

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.05.1998
beobachten
merken

Index

63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

BDG 1979 §124 Abs2;
BDG 1979 §126 Abs2;

Rechtssatz

Ergibt das Beweisverfahren während der Verhandlung, daß die dem Besch im Verhandlungsbeschluß angelastete Tat in wesentlichen Sachverhaltselementen modifiziert erscheint, so kann ein schuldsprechendes Disziplinarerkenntnis nur gefällt werden, wenn eine förmliche Neufassung des Verhandlungsbeschlusses vorliegt, die allen Bestimmungen über die Erlassung eines solchen Aktes zu entsprechen hat.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1995090003.X03

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

29.04.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten