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64/03 LandeslehrerNorm
LDG 1984 §93 Abs2;Rechtssatz
Aus dem Begriff "Anschuldigungspunkt" in § 93 Abs 2 LDG 1984 folgt, daß anzugeben ist, welche Dienstpflichten der Beschuldigte im einzelnen durch welches Verhalten verletzt haben soll, also welchen gesetzlichen Bestimmungen der angeführte Sachverhalt zu unterstellen sein wird (Hinweis E 22.4.1993, 93/09/0030, E 7.3.1996, 96/09/0038).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1997090220.X01Im RIS seit
20.11.2000