RS Vwgh 1998/5/20 95/06/0127

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Veröffentlicht am 20.05.1998
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Index

L37156 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag Interessentenbeitrag
Steiermark
L82006 Bauordnung Steiermark
20/05 Wohnrecht Mietrecht

Norm

BauO Stmk 1968 §58 Abs1 litc;
WEG 1975 §13 Abs2;

Rechtssatz

Für die Beurteilung der Verfügungsmacht des Bauwerbers, dem Wohnungseigentum an dem Objekt, an dem die Änderungen vorgenommen werden sollen, eingeräumt ist, ist das WEG 1975 maßgeblich.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1995060127.X02

Im RIS seit

03.05.2001

Zuletzt aktualisiert am

28.04.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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