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L37156 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
BauO Stmk 1968 §58 Abs1 litc;Rechtssatz
Für die Beurteilung der Verfügungsmacht des Bauwerbers, dem Wohnungseigentum an dem Objekt, an dem die Änderungen vorgenommen werden sollen, eingeräumt ist, ist das WEG 1975 maßgeblich.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1995060127.X02Im RIS seit
03.05.2001Zuletzt aktualisiert am
28.04.2011