RS Vwgh 1998/5/25 98/17/0163

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Veröffentlicht am 25.05.1998
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Index

L37069 Kurzparkzonenabgabe Parkabgabe Parkgebühren Wien
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

ParkometerG Wr 1974 §1 Abs1;
ParkometerG Wr 1974 §1 Abs3;
ParkSchV Wr 1995;
StVO 1960 §23 Abs3;
StVO 1960 §24 Abs3 litb;

Rechtssatz

Der an einer Einfahrt allein Nutzungsberechtigte darf zwar, ohne die Vorschrift des § 24 Abs 3 lit b StVO zu übertreten, in einer solchen sein Kraftfahrzeug abstellen; befindet sich die Einfahrt jedoch in einer gebührenpflichtigen Kurzparkzone, so hat auch dieser allein Nutzungsberechtigte für den Fall des Abstellens Abgabe nach dem Wr ParkometerG zu entrichten. Er ist verpflichtet, sein Kraftfahrzeug mittels angebrachten Parkscheines dem Wr ParkometerG entsprechend zu kennzeichnen. Andernfalls macht er das Abstellen eines anderen Kraftfahrzeuges in der Einfahrt unter Verbleib des Lenkers im Fahrzeug gem § 23 Abs 3 StVO unmöglich und vereitelt solcherart den fiskalischen und administrativen Zweck des Wr ParkometerG.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1998170163.X03

Im RIS seit

26.11.2001

Zuletzt aktualisiert am

29.04.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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