RS Vwgh 1998/5/26 97/07/0142

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 26.05.1998
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
22/01 Jurisdiktionsnorm

Norm

JN §66 Abs1;
VwRallg;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1991/09/17 90/08/0173 2

Stammrechtssatz

Zu den Merkmalen eines bleibenden Aufenthaltes iSd

§ 66 Abs 1 JN zählt ua der Umstand, daß der gewählte Aufenthaltsort zum wirtschaftlichen und faktischen Mittelpunkt des Lebens gemacht wird, mag auch von vornherein klar sein, daß sich dieser Aufenthalt über eine bestimmte oder unbestimmte Dauer hinaus nicht erstrecken wird

(Hinweis E 19.1.1978, 2102/77).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1997070142.X05

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

16.10.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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