RS Vwgh 1998/5/26 98/04/0044

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 26.05.1998
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Index

50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1994 §75 Abs2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1995/01/24 94/04/0196 3

Stammrechtssatz

Wie sich der beispielsweisen Aufzählung "Beherbergungsbetriebe, Krankenanstalten, Heime" entnehmen läßt sind unter "Einrichtungen iSd § 75 Abs 2 dritter Satz GewO 1994 nur solche zu verstehen, in denen der vorübergehende Aufenthalt von Personen durch eine für derartige "Einrichtungen" typische Art der Inanspruchnahme der betreffenden Betriebsanlage als solche gekennzeichnet ist, anders als dies bei einem Arztbesuch in der Ordination eines Augenarztes in Betracht zu ziehen ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1998040044.X03

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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