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50/01 GewerbeordnungNorm
GewO 1994 §75 Abs2;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1995/01/24 94/04/0196 3Stammrechtssatz
Wie sich der beispielsweisen Aufzählung "Beherbergungsbetriebe, Krankenanstalten, Heime" entnehmen läßt sind unter "Einrichtungen iSd § 75 Abs 2 dritter Satz GewO 1994 nur solche zu verstehen, in denen der vorübergehende Aufenthalt von Personen durch eine für derartige "Einrichtungen" typische Art der Inanspruchnahme der betreffenden Betriebsanlage als solche gekennzeichnet ist, anders als dies bei einem Arztbesuch in der Ordination eines Augenarztes in Betracht zu ziehen ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1998040044.X03Im RIS seit
20.11.2000