RS Vwgh 1998/5/27 95/13/0282

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Veröffentlicht am 27.05.1998
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §167 Abs2;
BAO §21;
BAO §22;
BAO §23;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):95/13/0283

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1992/02/05 89/13/0111 2

Stammrechtssatz

Bei Nahebeziehungen zwischen den Vertragspartnern muß besonders vorsichtig geprüft werden, ob das betreffende Rechtsgeschäft auch zwischen Fremden unter gleichen Bedingungen abgeschlossen worden wäre. So ist für die Anerkennung von Verträgen zwischen einer GmbH und ihren beherrschenden Gesellschaftern eine Gestaltung der Vertragsbedingungen wie unter Fremden erforderlich (Hinweis E 5.11.1991, 89/13/0093).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1995130282.X04

Im RIS seit

03.04.2001

Zuletzt aktualisiert am

19.02.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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