RS Vwgh 1998/5/28 94/15/0028

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Veröffentlicht am 28.05.1998
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32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §34 Abs7;

Rechtssatz

Die im konkreten Fall vom Steuerpflichtigen an seine geschiedene Ehefrau geleisteten Zahlungen, die zufolge der unwidersprochen gebliebenen Feststellungen der AbgBeh nicht zur Bedeckung von Krankheitskosten, sohin von Kosten, die typischerweise mit einer Heilbehandlung verbunden sind (Hinweis E 23.5.1996, 94/14/0018), erfolgten, stellen einen im Zug der einvernehmlichen Scheidung vereinbarten Unterhalt dar, der zur Abdeckung von Aufwendungen dient, die auch bei der geschiedenen Ehefrau zu keiner außergewöhnlichen Belastung führen würden. Sie stellen somit beim Steuerpflichtigen keine abzugsfähigen außergewöhnlichen Belastungen iSd § 34 Abs 7 EStG 1988 dar.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1994150028.X05

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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