RS Vwgh 1998/5/28 94/15/0028

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 28.05.1998
beobachten
merken

Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §34 Abs7;

Rechtssatz

Die vom Gesetzgeber im § 34 Abs 7 EStG 1988 gewählte Umschreibung schließt es aus, laufende Unterhaltsleistungen an geschiedene Ehegatten als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen (Hinweis Hofstätter/Reichel/Fellner/Fuchs/Zorn, Kommentar zur Einkommensteuer, Tz 6 zu § 34 Abs 3).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1994150028.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten