RS Vwgh 1998/5/29 95/02/0438

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 29.05.1998
beobachten
merken

Index

90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §2 Abs1 Z2;
StVO 1960 §76 Abs1;

Rechtssatz

Aus § 76 Abs 1 erster Teilsatz StVO ergibt sich für Fußgänger das grundsätzliche Gebot des Gehens auf (der Benützung von) Gehsteigen oder Gehwegen (hier: Parkstreifen fallen nicht darunter).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1995020438.X04

Im RIS seit

18.02.2002

Zuletzt aktualisiert am

12.11.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten