RS Vwgh 1998/5/29 97/02/0475

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Veröffentlicht am 29.05.1998
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

VStG §55 Abs2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1305/78 E 25. Oktober 1978 RS 3(hier betreffend einen Verwaltungsvorstrafenausdruck)

Stammrechtssatz

Der Umstand, daß in den Verwaltungsstrafakten ein Strafregisterauszug erliegt, der auch getilgte Verwaltungsstrafen enthält, schadet nicht, wenn die Bescheidbegründung nicht darauf schließen läßt, daß bei der Strafbemessung auch die bereits getilgten Verwaltungsstrafen berücksichtigt worden sind.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1997020475.X03

Im RIS seit

12.06.2001

Zuletzt aktualisiert am

12.03.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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