RS Vwgh 1998/5/29 97/02/0475

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Veröffentlicht am 29.05.1998
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

VStG §65;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1990/12/14 90/18/0186 5

Stammrechtssatz

Der Umstand, daß in einem Bescheid über mehrere Verwaltungsübertretungen entschieden wird, bedeutet nicht, daß ein teilweiser Erfolg eines Rechtsmittels im Fall einer von mehreren Übertretungen zu einer Anwendung des § 65 VStG auch in jenen Fällen führen muß, in welchen der Berufung hinsichtlich einer weiteren Verwaltungsübertretung keine Folge gegeben wird (Hinweis E 5.11.1980, 3096/80, VwSlg 10284 A/1980, E 23.10.1986, 86/02/0111).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1997020475.X04

Im RIS seit

12.06.2001

Zuletzt aktualisiert am

12.03.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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