RS Vwgh 1998/6/10 96/20/0287

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Veröffentlicht am 10.06.1998
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1968 §1;
AsylG 1991 §1 Z1 impl;
AVG §46;
FlKonv Art1 AbschnA Z2;

Rechtssatz

Da es keineswegs erforderlich ist, daß gegen den Asylwerber bereits eine tatsächliche Verfolgung stattgefunden hat, kann das Schicksal jener Personen, die derselben politischen oder gesellschaftlichen Gruppe angehören wie der Asylwerber, in dem diesen betreffenden Asylverfahren durchaus Indizwirkung haben.

Schlagworte

Beweismittel Indizienbeweise indirekter Beweis

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1996200287.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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