RS Vwgh 1998/6/23 95/08/0032

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Veröffentlicht am 23.06.1998
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Index

62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AlVG 1977 §49 Abs1;
AlVG 1977 §9;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 95/08/0033

Rechtssatz

Eine Verzögerung der beim Kontrolltermin zu belegenden Bemühungen um Arbeit (zum Nachweis der Arbeitswilligkeit iSd § 9 AlVG) - mag sie auch allenfalls unverschuldet sein - ergibt keinen triftigen Grund dafür, darüber hinaus auch dem Kontrolltermin ohne vorherige Herstellung eines entsprechenden Einvernehmens mit der Behörde fern zu bleiben.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1995080032.X02

Im RIS seit

18.10.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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