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66/02 Andere SozialversicherungsgesetzeNorm
GSVG 1978 §25 Abs2 Z2 idF 1993/336;Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn): 95/08/0327 E 26. Jänner 2000 97/08/0490 E 20. September 2000Rechtssatz
Die bloße Wiederholung einer Vorschreibung von Beiträgen in einem Folgejahr darf nicht zu einer zweiten Hinzurechnung führen. Dies spricht aber nicht gegen die Hinzurechnung der in einem Folgejahr erstmals vorgeschriebenen Beiträge.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1995080303.X02Im RIS seit
03.04.2001