RS Vwgh 1998/6/23 95/08/0303

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Veröffentlicht am 23.06.1998
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66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

GSVG 1978 §25 Abs2 Z2 idF 1993/336;
GSVG 1978 §25 Abs2 Z2 idF 1995/297;

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn): 95/08/0327 E 26. Jänner 2000 97/08/0490 E 20. September 2000

Rechtssatz

Die bloße Wiederholung einer Vorschreibung von Beiträgen in einem Folgejahr darf nicht zu einer zweiten Hinzurechnung führen. Dies spricht aber nicht gegen die Hinzurechnung der in einem Folgejahr erstmals vorgeschriebenen Beiträge.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1995080303.X02

Im RIS seit

03.04.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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