RS Vwgh 1998/6/24 98/12/0058

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 24.06.1998
beobachten
merken

Index

64/02 Bundeslehrer

Norm

BLVG 1965 §9 Abs2 lita;

Rechtssatz

Ein Anspruch auf Einrechnung der Verwaltung einer der im BLVG, Anl 7, genannten Lehrmittelsammlungen als Nebenleistung setzt folgendes voraus: 1. Als SACHLICHE Komponente

1.1. Das Vorliegen eines entsprechenden organisatorischen Errichtungsaktes (Einrichtung) (arg: organisationsmäßig vorgesehen) dieses Kustodiates und 1.2. dessen tatsächlichen Bestand.

2. Als PERSÖNLICHE Voraussetzung den Auftrag an einen (bestimmten) Lehrer zur Wahrnehmung dieser Aufgabe (Hinweis E 16.1.1975, 1811/74).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1998120058.X03

Im RIS seit

18.02.2002

Zuletzt aktualisiert am

11.07.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten