RS Vfgh 1997/10/10 G337/97, G338/97

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Veröffentlicht am 10.10.1997
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Index

41 Innere Angelegenheiten
41/02 Staatsbürgerschaft, Paß- und Melderecht, Fremdenrecht

Norm

B-VG Art140 Abs1 / Individualantrag
AufenthaltsG
EheG §55

Leitsatz

Zurückweisung der Individualanträge auf Aufhebung des Aufenthaltsgesetzes und des §55 Ehegesetz mangels aktueller rechtlicher Betroffenheit der Antragstellerin (mit Ausländer verheiratete Inländerin)

Rechtssatz

Die behaupteten Rechtswirkungen des Aufenthaltsgesetzes erweisen sich als bloße faktische Reflexwirkungen von an andere Personen, nämlich an Fremde (so auch an ihren aufenthaltsrechtlich als Fremden einzustufenden Ehegatten), gerichteten Normen (s. zB VfGH 27.11.1995 G263/94). Dies gilt grundsätzlich auch für den ebenfalls angefochtenen §55 EheG.

Entscheidungstexte

  • G 337,338/97
    Entscheidungstext VfGH Beschluss 10.10.1997 G 337,338/97

Schlagworte

VfGH / Individualantrag, Eherecht, Aufenthaltsrecht

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:1997:G337.1997

Dokumentnummer

JFR_10028990_97G00337_01
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
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