RS Vwgh 1998/6/24 98/04/0082

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Veröffentlicht am 24.06.1998
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
50/01 Gewerbeordnung

Norm

AVG §13 Abs3;
GewO 1994 §339 Abs3;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1991/01/29 90/04/0217 1

Stammrechtssatz

Die Unterlassung der Beibringung von Belegen, die dem Nachweis einer bestimmten Befähigung zum Antritt eines Gewerbes dienen, stellt kein bloßes Formgebrechen iSd § 13 Abs3 AVG dar (Hinweis E 12.2.1985, 84/04/0090).

Schlagworte

Formgebrechen nicht behebbare NICHTBEHEBBARE materielle Mängel Gewerberecht

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1998040082.X02

Im RIS seit

18.02.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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