RS Vwgh 1998/6/24 98/12/0167

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 24.06.1998
beobachten
merken

Index

E1E
E3R E05100000
E6J
63/02 Gehaltsgesetz

Norm

11992E048 EGV Art48;
31968R1612 Freizügigkeit der Arbeitnehmer innerhalb der Gemeinschaft Art1;
31968R1612 Freizügigkeit der Arbeitnehmer innerhalb der Gemeinschaft Art7 Abs1;
31968R1612 Freizügigkeit der Arbeitnehmer innerhalb der Gemeinschaft Art7 Abs4;
61996CJ0015 Schoening-Kougebetopoulou VORAB;
GehG 1956 §3 Abs2;
GehG 1956 §50a Abs1;

Beachte

Vorabentscheidungsverfahren:* Vorabentscheidungsantrag:96/12/0250 B 22. Oktober 1997 Vorabentscheidungsverfahren:* EuGH-Entscheidung: EuGH 61996CJ0015 15. Jänner 1998

Rechtssatz

Die besondere Dienstalterszulage gem § 50a GehG ist nicht Bestandteil der regelhaften Besoldung und sieht wegen ihrer Widmung als Treueprämie als Anspruchsvoraussetzung eine bestimmte Dauer der Dienstleistung als ordentlicher Universitätsprofessor (Hochschulprofessor) an österreichischen Universitäten vor. Von der Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen darf keine gänzliche oder teilweise Nachsicht geübt werden. Die Berücksichtigung von Vordienstzeiten erfolgt im Rahmen des sog "Marktwertes" bei den Berufungsverhandlungen ihre weitere Berücksichtigung für die besondere Dienstalterszulage ist auch bei österreichischen Wissenschaftlern, die nach einer Tätigkeit im Ausland wieder in Österreich lehren, nicht vorgesehen und wäre dem von EuGH (Hinweis Urteil EuGH 15.1.1998, C-15/96) als Rechtfertigung einer an sich gegen das Diskriminierungsverbot verstoßenden Regelung anerkannten Gedanken der Honorierung der langjährigen Treue zu EINEM Dienstgeber (Bund als Rechtsträger von Universitäten) widersprechend.

Gerichtsentscheidung

EuGH 61996CJ0015 Schoening-Kougebetopoulou VORAB;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1998120167.X02

Im RIS seit

05.03.2002

Zuletzt aktualisiert am

20.04.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten